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Mediennutzungsordnung

01.08.2023

Mediennutzungsordnung der IGS Bonn-Beuel

Es gilt die im Folgenden formulierte Mediennutzungsordnung.

Die Nutzung mobiler digitaler Endgeräte (1) zum Zeitvertreib oder zu sonstigen privaten Zwecken ist im gesamten Schulgebäude (außer für die Oberstufe (2) auf den Treppenstufen im Foyer und im Oberstufenbereich der Bibliothek) untersagt.

Die Nutzung mobiler digitaler Endgeräte ist ansonsten nur im Zusammenhang mit schuldienlichen Aspekten gestattet. Dazu gehören Internetrecherchen im schulischen Auftrag, die Nutzung von Untis Mobile und der Schulcloud.

Gegenüber den Lehrkräften soll auf freundliche Nachfrage freundlich Auskunft über die zuvor erfolgte Nutzung erfolgen.

Bild- und Tonaufnahmen dürfen generell nur unter Berücksichtigung der Bildrechte sowie der Persönlichkeitsrechte erfolgen (3). Im Unterrichtszusammenhang bedarf es der Beauftragung durch die verantwortliche Lehrperson.

Bei einem Verstoß gegen diese Nutzungsordnung muss das mobile digitale Endgerät an die beaufsichtigende Lehrperson übergeben werden. Die Lehrkraft entscheidet, wann an diesem Schultag das Endgerät wieder ausgehändigt wird. Die Tutoren werden über die Regelüberschreitung informiert, falls es zu auffälligem Verhalten kommt in Bezug auf das Verhalten insgesamt oder wiederholtem Verstoß gegen die Mediennutzungsordnung.

Bei wiederholter Missachtung und nach Ermahnung kann eine Aushändigung durch die Schulleitung erfolgen. Eingesammelte Mobiltelefone können in einem dafür vorgesehenen Safe im Verwaltungsbereich hinterlegt werden.

Darüber hinaus können bei schwerwiegenden Verstößen individuell weitere Maßnahmen getroffen werden. Dokumentation und Information sind dabei obligatorisch.

Die Mediennutzungsregelungen werden regelmäßig evaluiert.

Fußnoten

(1) Mobile digitale Endgeräte sind tragbare Kommunikationsgeräte, die ortsungebunden zur Sprach- und Datenkommunikation eingesetzt werden können, z. B. Mobiltelefone, Smartphones, Notebooks oder Tablets.

(2) Schüler:innen der Jahrgangsstufen EF, Q1 und Q2

(3) Bild- und Persönlichkeitsrechte: Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie. Außerdem sind auch die Persönlichkeitsrechte ein überaus wichtiger zu beachtender Bestandteil, die im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland Erwähnung finden. Die ab dem 25. Mai 2018 anwendbare Datenschutz-Grundverordnung regelt europaweit den Umgang mit personenbezogenen Daten. Das BDSG trat am 25. Mai 2018 mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Kraft und regelt den bundesweiten Umgang mit personenbezogenen Daten.

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